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Ehrennadeln

Die Ehrennadeln Wer darf Personen vorschlagen und wer entscheidet über die Verleihung? Ehrungsvorschläge können vom Bürgermeister und den Mitgliedern des Rates, aber auch von Wohlfahrtsverbänden, Jugendverbänden, Kirchen und Vereinen sowie deren Dachverbänden unterbreitet werden. Bürger

Zielvereinbarung

Zielvereinbarung für Menschen mit Behinderung Zielvereinbarung nach § 5 Behindertengleichstellungsgesetz NRW Zwischen dem Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderung der Stadt Bergisch Gladbach nachfolgend - Beirat - und der Stadt Bergisch Gladbach , vertreten durch den Bürger