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2006 Ministerium für Bauen und Verkehr NRW Stand: 01.04.2006 Seite 1 © In die Verantwortung der Länder und ihrer Kommunen fällt die Erhaltung des kulturellen Erbes. Der Denkmalschutz ist in NordrheinWestfalen in der Landesverfassung verankert. Wichtigste Grundlage für die praktische Arbeit ist das
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Auszug aus Gefahr und Arbeitsstellensicherung an Straßen : Autokrane, Hubarbeitsbühnen, Aufzüge, Schrägaufzüge Erl. zu 7.4 RSA A Autokrane, Hubarbeitsbühnen, Aufzüge, Schrägaufzüge RSA TEIL A 7.4 - Grundsätzliches siehe Besondere Arbeitsstellenbereiche und einrichtungen ! PRAXISTIPP ? Autokr
und Größe im öffentlichen Verkehrsraum ist genehmi gungspflichtig. ? Die lichte Durchfahrtshöhe muss mindestens 5,0 m ...
Auszug aus Gefahr und Arbeitsstellensicherung an Straßen : Schlauchbrücken Erl. zu RSA A Schlauchbrücken auf der Fahrbahn RSA TEIL A - enthält keine Aussage ! PRAXISTIPP ? Schlauchbrücken, die auf der Fahrbahn liegen, sind als Verkehrshindernisse gemäß § 32 StVO einzu ordnen. Da sie nicht
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