Direkt zur Suche und Hauptnavigation Direkt zum Inhalt
Übernehmen

Suche

Suchergebnisse in: Seiten - Dateien - News

Seiten:

Seite von 10 Seiten

Grundstückswerte in der Stadt Bergisch Gladbach

Grundstückswertermittlung durch den Gutachterausschuss

Grundstücksverkauf

Verkauf von Baugrundstücken. Aktuell stehen keine Grundstücke oder Immobilien der Stadtverwaltung Bergisch Gladbach zum Verkauf.

Grundstücksankauf

Die Stadt Bergisch Gladbach ist ständig am Erwerb von Flächen interessiert. Dabei kann es sich um landwirtschaftliche Flächen, Wald, Baugrundstücke oder auch Brachflächen handeln.

Straßenbaubeiträge

Kostenbeteiligung der Grundstückseigentümer für den Umbau oder die Erneuerung von Straßen und Straßenteilen

Grundstücksentwässerung

Grundstücksentwässerung Herzlich willkommen auf den Seiten rund um das Thema Grundstücksentwässerung. Hier erwarten Sie allgemeine Informationen zu dem Kanalanschluss, Informationen zum Rückstauschutz und zur Zustands- und Funktionsprüfung, Versickerung oder auch Informationen zu Kanalhaien. W

Benutzungsgebühren für die Entsorgung von Grundstücks-entwässerungsanlagen

Beiträge und Gebühren Benutzungsgebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen gem. § 3 der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung Die Benutzungsgebühr beträgt für die Entsorgung von 2025 2026 abflusslosen Gruben

Grundstückswirtschaft

Herzlich willkommen auf der Seite der Grundstückswirtschaft Auf dieser Seite können Sie der Stadtverwaltung Bergisch Gladbach Grundstücke zum Ankauf anbieten oder sich über Grundstücke oder Immobilien informieren, die aktuell durch die Stadtverwaltung veräußert werden. Ankauf v

Aufwandsersatz für den Kanalgrundstücksanschluss

entstandenen Kosten abgerechnet. Erhält ein Grundstück mehrere Grundstücks-anschlussleitungen, so wird der Ersatzanspruch für ...

Straßenreinigung

Wir leiten Sie weiter zur Übersicht des Abfallwirtschaftsbetriebes der Stadt Bergisch Gladbach

Restmüll / Graue Tonne

Die Sammlung von Restmüll erfolgt vierzehntägig über die graue Restmülltonne. Für jedes bewohnte Grundstück wird die erforderliche Zahl von Restmülltonnen nach Bedarf bereitgestellt. Ausgegangen wird in der Regel von einem Volumen von 15 Litern je Woche pro auf dem Grundstück mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldeter Person. Bei konsequenter Abfallvermeidung und -trennung ist eine Volumenreduzierung möglich. Hierzu ist ein Antrag des Grundstückseigentümers - schriftlich oder zu Protokoll beim Ab

Seite von 10 Seiten