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2006 Ministerium für Bauen und Verkehr NRW Stand: 01.04.2006 Seite 1 © In die Verantwortung der Länder und ihrer Kommunen fällt die Erhaltung des kulturellen Erbes. Der Denkmalschutz ist in NordrheinWestfalen in der Landesverfassung verankert. Wichtigste Grundlage für die praktische Arbeit ist das
Fachbeitrag Denkmalschutz und Denkmalpflege zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes FNP 2035 der Stadt Bergisch Gladbach Stabsstelle 6-1 Untere Denkmalbehörde Ansprechpartner: Tim Rademacher Rathaus Bensberg Wilhelm-Wagener-Platz August 2017 [1] I. Ausgang
BEGRÜNDUNG FNP Bergisch Gladbach FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 2035 - Entwurf - Stand: Dezember 20172 Begründung Entwurf Stand: Dezember 2017 Stadt Bergisch Gladbach Impressum Auftraggeber Stadt Bergisch Gladbach Stabsstelle Stadtentwicklung Strategische Verkehrsentwicklung Rathaus Bensberg Wilhel
der Bau- und Bodendenkmäler, der Denkmalbereiche, der Grabungsschutzgebiete sowie - nachrichtlich - der erhaltenswerten Bausubstanz ...
BEGRÜNDUNG FNP Bergisch Gladbach FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 2035 Genehmigt durch die Bezirksregierung Köln am 09.08.20192 Begründung Stadt Bergisch Gladbach Impressum Auftraggeber Stadt Bergisch Gladbach Stabsstelle Stadtentwicklung Strategische Verkehrsentwicklung Rathaus Bensberg Wilhelm-Wagen
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