Steuern, Gebühren, Beiträge und alle sonstigen Abgaben
Müllgebühren für Haushalte Die Müllgebühren für Haushalte werden zu Anfang eines Jahres durch Gebührenbescheid festgesetzt. Diesen Gebührenbescheid erhält der Grundstückseigentümer bzw. Verwalter bei Wohnungseigentümergemeinschaften. Die Gebühren werden nach Zahl, Größe und Abfuhrrhythmu
Müllgebühren Der Abfallwirtschaftsbetrieb finanziert den Aufwand für die hoheitliche Abfallentsorgung der Haushalte und sonstigen Herkunftsbereiche aus kostendeckenden Gebühren und Entgelten, die durch den Rat der Stadt Bergisch Gladbach in der Abfallgebührensatzung und
die zu eigenen Gebührensätzen abgerechnet werden. Die Gebühr ist differenziert nach Behälterart, Größe und Abfuhrrhythmus ...
Beiträge und Gebühren Übersicht über die aktuellen Beiträge und Gebühren Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung DSGVO Erhebung personenbezogener Daten bei der betroffenen Person Kanalanschlussbeitrag Abwassergebühren Benutzungsgebühren für die Entsorgung vo
Beiträge und Gebühren Gebührenbefreiung für nicht in den Kanal eingeleitete Wassermengen Eine Gebührenermäßigung kann nur gewährt werden, wenn nachweisbar die städtischen Abwasseranlagen nicht in Anspruch genommen werden. Der Nachweis, der auf dem Grundstück zurückgehaltenen und nich
Gebühren Während der Öffnungszeiten können Sie die Büchereien kostenlos zum Lesen, Nachschlagen oder Stöbern nutzen. Zum Entleihen benötigen Sie einen Leserausweis. Bei der Anmeldung bzw. bei der Verlängerung eines abgelaufenen Ausweises können Sie zwischen folgenden Varianten wählen: M
unmittelbar in eine Kalkulation eingerechnet werden und die Gebühr direkt beeinflussen. Einen bedeutenden Einfluss auf ... 2026 Differenz Die Gebühr beträgt je m³ Schmutzwasser 3,24 € 3 ...
Beiträge und Gebühren Benutzungsgebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen gem. § 3 der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung Die Benutzungsgebühr beträgt für die Entsorgung von 2025 2026 abflusslosen Gruben
1 Gebührentarif zur Sondernutzungssatzung A. Allgemeine Bestimmungen 1. Die im Gebührentarif enthaltenen Gebührensätze gelten für die Zone I des Straßenverzeichnisses 2. Im Bereich der Zone II ermäßigen sich die für den in Ziffer A 1 erfassten Bereich geltenden Gebühren um 15 %,
Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister XVIII. Nachtragssatzung XVIII. Nachtragssatzung XVIII. Nachtragssatzung XVIII. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Satzung über die Erhebung von Gebühren zu
Der BürDer BürDer BürDer Bürgegegegermeisrmeisrmeisrmeisteteteterrrr II. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für den II. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für den II. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für den II. Nachtra
Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister XI. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung XI. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung XI. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebu
XVII. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung der XVII. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung der XVII. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung der XVII. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung der Sta
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Abfallentsorgung in der Stadt Bergisch Gladbach in der Fassung der XXII. Nachtragssatzung Aufgrund der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 GV NRW S.666
Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Bergisch Gladbach für städtische Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Bergisch Gladbach für städtische Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Bergisch Gladbach für städtische
Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister XIX. Nachtragssatzung XIX. Nachtragssatzung XIX. Nachtragssatzung XIX. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Satzun
ersetzt Abs. 4 Wird wie folgt neu gefasst: Die Gebühr für die Einleitung von Fremdwasser bemisst sich auf ...
Sollte man nicht mehr Eigentümerin bzw. Eigentümer eines Objekts sein, wird darum gebeten, sich beim Abfallwirtschaftsbetrieb zu melden, um die Gebühren entsprechend zu verteilen. Das kann per E-Mail an mail@awb.de oder postalisch an Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Bergisch Gladbach, Obereschbach
Wer keine Bankkarte und kein Handy besitzt, aber dennoch mit seinem Fahrzeug auf einer städtischen Fläche parken möchte, kann sich vor dem Parkvorgang ein “Plus-Ticket” kaufen. Auf diesem ist die Aunkunftszeit einzutragen. Das Ticket ist gut sichtbar im Fahrzeug zu hinterlegen. Das Plusticket wird f
Das Abwasserwerk der Stadt bittet alle Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer, die Zählerstände der Frischwasser-, Brauchwasser- bzw. Zwischenzähler abzulesen und auf den dafür vorgesehenen Feldern der Ablesekarten einzutragen. Es wird darum gebeten die ausgefüllte Karte ausschließlich an die an
„Wir freuen uns, mit E-Payment die Bibliotheksnutzung für unsere Kundinnen und Kunden zu vereinfachen, indem sie offene Gebühren nun sicher und bequem online bezahlen können“, so die Leiterin der Stadtbücherei Monika Gippert. Über den Online-Katalog der Stadtbücherei können Kundinnen und Kunden nach
Bürgermeister Frank Stein hat diese Erleichterung in Abstimmung mit den Fraktionen des Stadtrates festgelegt. „Vor allem Händler und Gastronomen erhalten dadurch Unterstützung - eine Klientel, die durch Corona besonders hart getroffen war und weiterhin ist“, so Stein. Die Ordnungsbehörde erhebt bere
Die Außengastronomie und die im öffentlichen Raum platzieren Warenangebote machen einen erheblichen Anteil des Umsatzes bei den Restaurants und Geschäften aus“, so Bürgermeister Lutz Urbach. „Deshalb wurde aus der Politik der Wunsch geäußert, durch Verzicht auf diese Gebühren Hilfestellungen zum Übe
Ab dem 26. Februar 2018 werden alle Biotonnen im Stadtgebiet von Mitarbeitern des BAV kontrolliert. Bei stark falsch sortierten Tonnen kleben die Kontrolleure auf den Tonnendeckel einen roten Aufkleber. Diese Tonnen sollen dann nicht geleert werden. Rote Info-Aufkleber auf der Tonnen-Vorderseite hab
„Die Restmüllgebühren bleiben in diesem Jahr stabil“, resümiert Willi Carl, Leiter des städtischen Abfallwirtschaftsbetriebes. „Und das trotz der tariflichen Lohnkostensteigerungen beim Personal und der Kosten, die durch die Inbetriebnahme des zentralen Wertstoffhofes sowie des Umbaus des Betriebsho
Neue Rufnummern gibt es nicht nur für die Arbeitsagenturen. Auch die Familienkasse, die jeden Monat das Kindergeld für über 8,8 Millionen Berechtigte auszahlt, ist künftig gebührenfrei erreichbar. Je nach Anliegen wählen die Kunden künftig folgende Rufnummern:0800 4 5555 00 Arbeitnehmer/Arbeitsuchen
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