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Gewässerschutz

Gewässerschutz Die Zuständigkeit für die Fließgewässer im Stadtgebiet obliegt dem Rheinisch-Bergischen Kreis als Untere Wasserbehörde. Sie entscheidet ob und in welchem Umfang in den Wasserhaushalt eingegriffen werden darf. Die Stadt Bergisch Gladbach ist an den Wasserve

Abwasser von A bis Z

Abwasserwerk Abwasser von A - Z Allgemeine Begriffe der Abwasserbeseitigung Abwasser ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser Schmutzwasse