gefährlichen Stellen auf den Fahrbahnen bei Schnee- und Eisglätte nach einem in 3 Dringlichkeitsstufen eingeteilten Räum ...
Informationen zum Winterdienst Die Pflichten der Anlieger Im Rahmen der Winterwartung müssen die Gehwege einschliesslich eventueller Bushaltestellen von den Anliegern in der für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite 1,50 m, bei schmaleren Gehwegen die gesamte Breite verkehrssicher
Für eine saubere Stadt Informationen zur Abfallentsorgung und Straßenreinigung in Bergisch Gladbach2 3 Vorwort Inhalt Vorwort 3 Der Wertstoffhof 4 Kontakt 5 Müll ABC 8 Abfall, A-Z Stichwortverzeichnis 17 Sperrmüll 23 Elektroaltgeräte- und Wertstoffannahmestelle 25 Schadstoffmobil 27 Werts
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Bergisch Gladbach Straßenreinigungs- und Gebührensatzung in der Fassung der XV. Nachtragssatzung vom 16.12.2020 Aufgrund von § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Kultur-Ticker Ausgabe 12 2024 Nachrichten aus der und für die Bergisch Gladbacher Kultur 28.11.2024 Sehr geehrte Damen und Herren, herzlich willkommen zur Dezember-Ausgabe unserer Kulturnachrichten. Wir wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen eine gute Adventszeit. Der Newsletter a
Amtsblatt der Stadt Bergisch Gladbach 3. Jahrgang · Nummer 40 · 18. Dezember 2025 Herausgeber: Stadt Bergisch Gladbach, Der Bürgermeister Redaktion: Fachbereich 9-13, Kommunikation und Marketing, Konrad-Adenauer-Platz 1, 51465 Bergisch Gladbach, Tel.: 02202 141665, E-Mail: pressebuero@stadt-g
Straßenreinigung und Straßenreinigungsgebühren 70.3 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Bergisch Gladbach Straßenreinigungs- und Gebührensatzung in der Fassung der XX. Nachtragssatzung Aufgrund von § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nor
Straßenreinigungs- und Gebührensatzung 70.3 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Bergisch Gladbach Straßenreinigungs- und Gebührensatzung in der Fassung der XX. Nachtragssatzung Aufgrund von § 7 der Gemeindeordnung für d
kann dem Winterwetter auch bei anhaltender Schnee- und Eisglätte wirksam begegnet werden ...
Wozu Grundstückseigentümer verpflichtet sindGehwege müssen entlang der Grundstücksfront in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite (1,50 m, bei schmaleren Gehwegen die gesamte Breite) schnee- und eisfrei gehalten werden. Dies gilt auch in den Fußgängerzonen. Für das Streuen darf zur Sch
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