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Kontakt - Denkmalschutz

Kontakt Gerne beraten und informieren wir Sie zu sämtlichen Angelegenheiten des Denkmalschutzes. Nehmen Sie hierzu Kontakt mit einer der unten genannten Mitarbeiterin der Unteren Denkmalbehörde auf oder wenden Sie sich zentral an uns unter denkmal@stadt-gl.de . Ihre Ansprechpartnerinne

Informationen über die Datenverarbeitung im Bereich Denkmalschutz

Informationen über die Datenverarbeitung im Bereich Denkmalschutz nach Art. 13 und Art. 14 Abs. 1 u. 2 der Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO Stand 15.01.2019 Auf dieser Seite möchten wir Sie darüber informieren, welche personenbezogenen Daten von Ihnen die Untere Denkmalbehörde der Stadt B

Anträge - Denkmalschutz

Anträge Denkmalrechtliche Erlaubnis gem. § 9 DSchG NRW Generell gilt: Bei Veränderungen am Denkmal ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis nach § 9 DSchG NRW einzuholen. Die Erlaubnispflicht besteht auch bei Beseitigungen und Nutzungsänderungen von Denkmälern. Ebenfalls erlaubnispflichti