Was ist ein Wahlvorstand? Das Wahlbüro benötigt für den Wahltag über 900 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Das Stadtgebiet wird in 74 Urnenwahlbezirke und 59 Briefwahlbezirke eingeteilt. Für jeden Bezirk wird ein Wahlvorstand einberufen. Ein Wahlvorstand besteht aus einem Team von b
Mitglieder FairTrade und Stadtverband, Mai 2022 Der Vorstand Horst Fossen Erster Vorsitzender Mechtild Münzer stellv. Vorsitzende Dettlef Rockenberg stellv. Vorsitzedner Achim Rieks Beisitzer , Danesh Amoei Beisitzer , Brigitte Bonnemann Beisitzerin Anne Timmers B
Die Ehrennadeln Wer darf Personen vorschlagen und wer entscheidet über die Verleihung? Ehrungsvorschläge können vom Bürgermeister und den Mitgliedern des Rates, aber auch von Wohlfahrtsverbänden, Jugendverbänden, Kirchen und Vereinen sowie deren Dachverbänden unterbreitet werden. Bürger
Ehrennadeln Manfred Hauschild erhält Ehrennadel in Silber Im Rahmen der Jahreshauptversammlung des TuS Schildgen 1932 e.V. ehrte Bürgermeister Lutz Urbach Manfred Hauschild am Mittwoch, den 13. April 2016 mit der Ehrennadel in Silber. Der Geehrte ist der Repräsentant de
Roswitha und Erich Bethe 1996 haben Roswitha Bethe und Erich Bethe die Bethe-Stiftung gegründet, eine der größten Sozialstiftungen in Deutschland . Mit Hilfe dieser Stiftung unterstützten Roswitha und Erich Bethe viele Projekte im Bereich Kinder- und Jugendhilfe in ganz Deutsc
Der Förderverein Uns gefällt, dass die Städtische Max-Bruch-Musikschule Bergisch Gladbach für alle Musikinteressierten sowie Angehörige aller Kulturkreise und Generationen offen ist. Wir finden es gut, dass sie sowohl klassische als auch moderne Musik pädagogisch zeitgemäß vermitt
Satzung des Stadtverbands Kultur e. V. Eingetragen am 15.01.2018 auf dem Registerblatt VR 502217 beim Amtsgericht Köln § 1 Name, Sitz Der Zusammenschluss der Vereinigungen, die sich der Kunst, Literatur und Geschichte in Bergisch Gladbach widmen, trägt den Namen Stadtverband Kultur e
2006 Ministerium für Bauen und Verkehr NRW Stand: 01.04.2006 Seite 1 © In die Verantwortung der Länder und ihrer Kommunen fällt die Erhaltung des kulturellen Erbes. Der Denkmalschutz ist in NordrheinWestfalen in der Landesverfassung verankert. Wichtigste Grundlage für die praktische Arbeit ist das
Der Wahlleiter Der Wahlleiter Der Wahlleiter Der Wahlleiter Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Wahlausschusses über die Zulassung der Wahlvorschläge Sitzung des Wahlausschusses über die Zulassung der Wahlvorschläge
Der Wahlleiter Der Wahlleiter Der Wahlleiter Der Wahlleiter ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Sitzung des Wahlausschusses über die Zulassung der Wahlvorschläge Sitzung des Wahlausschusses über die Zulassung der Wahlvorschläge
Durchführung von Bürgerentscheiden 10.8 1 Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Bergisch Gladbach in der Fassung der I. Nachtragssatzung Inhaltsübersicht Präambel § 1 Geltungsbereich § 2 Zuständigkeiten § 3 Stimmbezirk
Satzung für GL-Kultur Kulturbetrieb Bergisch Gladbach 41.1 1 Satzung für GL-Kultur Kulturbetrieb Bergisch Gladbach Auf Grund der §§ 7, 107 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen GO in der Fassung der Bekanntmachu
Kultur-Ticker Ausgabe 4 2011 Nachrichten aus der und für die Bergisch Gladbacher Kultur 30. Juni Sehr geehrte Damen und Herren, herzlich willkommen zur Juli-Ausgabe unserer Kulturnachrichten. AUS DEN STÄDTISCHEN KULTUREINRICHTUNGEN Lutz Urbach unterstützt Voting-Aktion zugunsten des Sportve
1 Vereinssatzung des Fördervereins der Stadtbücherei Bergisch Gladbach und Autorengruppe Wort & Kunst e.V. § 1 Name und Sitz 1 Der Verein führt den Namen Förderverein der Stadtbücherei Bergisch Gladbach und Autorengruppe Wort & Kunst e.V. . Er soll in das Vereinsregister eingetragen we
Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Bergisch Gladbach Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Bergisch Gladbach Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Bergisch Gladbach Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Bergisch Gladbach
44 NR. 69 - Samstag Sonntag, 21. 22. März 2020 IstdeinLebensschiffchen Im tiefen Wellental Unddie Träume sind verschwunden, dein Leben dünkt dir schal undkahl, als hättest du seines Schönheit Strahl im Herzennie empfunden. Musst jetzt ein tapfrer Bootsmann sein Beidiesem Aufund Nieder. Doch wiesehr
Besonders begrüßt wurde vom bisherigen Vorsitzenden Dettlef Rockenberg im Namen des Vorstands der (zu diesem Zeitpunkt noch designierte) Bürgermeister der Stadt, Marcel Kreutz, der an seinem „vorletzten freien Abend“ vor seinem formalen Dienstantritt so dem Sport seine Wertschätzung für seinen gelei
Neuer 1. Vorsitzender ist nun Klaus Molitor, Inhaber des Fahrradgeschäfts Cycle-M. Zum 2. Vorsitzenden wurde Alexander Pütz gewählt, der sich direkt von Beginn an als neuer Inhaber des REWE in der Schlossgalerie stark für Bensberg engagiert. Der geschäftsführende Vorstand wird komplettiert durch die
Der neue Vorstand beschäftigt sich unter anderen mit Planungen der Veranstaltungen in Refrath (Kirchblütenfest? Weinfest?)und den Transport der Informationen über Social Media.
Anlässlich der diesjährigen Mitgliederversammlung hatte die Interessengemeinschaft Refrath für ihre Mitglieder eine informative, interessante Schulung zum Thema Falschgeld organisiert, die von der Deutsche Bundesbank durchgeführt wurde. Im Anschluss daran gab es für alle einen "gemütlichen Einstieg
Nachdem im November letzten Jahres Heinz Gerd Neu das Amt des Hauptgeschäftsführers der Kreishandwerkerschaft an Marcus Otto übergab, hat nun auch im Ehrenamt der Führungswechsel stattgefunden. Nach Bert Emundts, der seit dem 17.01.2007 Kreishandwerksmeister war, folgt diesem nun Herr Malermeister W
Voraussetzung für den Satzungsbeschluss war die Unterzeichnung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der ISG Hauptstraße über die Umsetzung der Maßnahmen. Dies ist unmittelbar vor der Ratssitzung geschehen. Die Organisationsform der ISG Hauptstraße wurde durch die neue Beschlusslage nicht verän
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