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Spielhallenerlaubnis

Wer eine bestehende Spielhalle übernehmen oder neu eröffnen möchte, benötigt eine Spielhallenerlaubnis. Ein Spielhallenbetrieb dient überwiegend dem Aufstellen und Betreiben von Spielgeräten, Unterhaltungsgeräten und Warenspielgeräten.

Hallenbad Stadtmitte (Hans-Zanders-Bad)

Hallenbad Stadtmitte Das Hans-Zanders-Bad wurde 1914 erbaut und wird heute ausschließlich durch Schulen und Vereine genutzt. Zur Historie - über 100 Jahre Hans-Zanders-Bad Wenn man in Bergisch Gladbach fragt, wo jemand das Schwimmen gelernt hat, dann la

Automatenaufstellerlaubnis

Wer in einer Spielhalle oder einer Gaststätte eigene Gewinnspielgeräte aufstellen möchte, benötigt eine Automatenaufstellerlaubnis.

Vergnügungssteuer

Veranlagung zur Vergnügungssteuer

Abfallwirtschaftsbetrieb Bergisch Gladbach - Kontaktinformationen

Wir leiten Sie weiter zur Übersicht des Abfallwirtschaftsbetriebes der Stadt Bergisch Gladbach

Geeignetheitsbescheinigung

Wer in einer Spielhalle oder einer Gaststätte eigene Gewinnspielgeräte aufstellen möchte, benötigt eine Geeignetheitsbescheinigung für den Aufstellort.

Abfallsammlung

Abfall beseitigen

Papiermüll / Blaue Tonne

Sie ist seit langem bekannt und bewährt: Die Papiertonne, die es in den Größen 240 l, 1.100 l, 2.500 l und 5.000 l gibt. Kleinere Behältergrößen haben sich nicht bewährt, da der Behälter nur vierwöchentlich geleert wird und gelegentlich anfallende größere Kartonagen schnell Probleme bereiten würden. Hier finden Sie die Abmessungen der Behälter. Jedes bewohnte Grundstück erhält daher mindestens eine 240 l – Papiertonne als Regelvolumen für bis zu 4 Personen. Die Abfallsatzung läßt aber auch ei

EBGL GmbH

Entsorgungsdienste Bergisch Gladbach GmbH EBGL GMBH Die EBGL - Entsorgungsdienste Bergisch Gladbach GmbH EBGL GmbH ist eine Eigengesellschaft der Stadt Bergisch Gladbach. Die Gesellschaft erbringt als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb Dienstleistungen auf den Gebiete

Winterdienst

Informationen zum Winterdienst Die Pflichten der Anlieger Im Rahmen der Winterwartung müssen die Gehwege einschliesslich eventueller Bushaltestellen von den Anliegern in der für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite 1,50 m, bei schmaleren Gehwegen die gesamte Breite verkehrssicher

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