Steuern, Gebühren, Beiträge und alle sonstigen Abgaben
Satzungen Die Bereiche Abfallentsorgung und Stadtreinigung sind sogenannte Selbstverwaltungsangelegenheiten der Städte und Gemeinden, die in diesem Zusammenhang bestehende Rechte und Pflichten der Einwohner im Rahmen der gesetzlichen Regelungen durchSatzungen regeln. In Bergisch Gladbach
Abfallwirtschaftsbetrieb Bergisch Gladbach: Downloads Abfallgebührensatzung Abfallsatzung - Satzung über die Abfallentsorgung Abfallwirtschaftskonzept Antrag für gelbe Säcke für Gewerbebetriebe Auftrag 48 h Sperrmüllservice Bestellformular Gewerbebehälter mit Erklärung z
Kosten der Sperrmüllabholung sind in den regulären Abfallgebühren enthalten. Falls Möbel, Elektrogeräte usw. noch gut ...
Müllgebühren Der Abfallwirtschaftsbetrieb finanziert den Aufwand für die hoheitliche Abfallentsorgung der Haushalte und sonstigen Herkunftsbereiche aus kostendeckenden Gebühren und Entgelten, die durch den Rat der Stadt Bergisch Gladbach in der Abfallgebührensatzung und
Abfallgebühren für gewerbliche Anfallstellen Gebühren und Entgelte ...
Gewerbeabfallentsorgung Nach den gesetzlichen Regelungen sind nicht nur Haushalte, sondern auch alle anderen Abfallerzeuger – die sogenannten sonstigen Herkunftsbereiche – verpflichtet, Abfälle zur Beseitigung, d. h. Restmüll, dem städtischen Abfallwirtschaftsbetrieb zur Entsorgung zu übe
Haushalte Die Abfallentsorgung erfolgt in Bergisch Gladbach nach einem differenzierten System, dass eine umfassende Verwertung ermöglicht. Zur Erfassung und Verwertung der Abfälle stehen Haushalten zur Verfügung: Abfallbehälter Bestellung, Tausch, Rückgabe, Abmessungen, Sonderausstat
Elektroaltgeräte Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz, kurz Elektrogesetz, enthält viele Neuregelungen insbesondere zur Rücknahme und Verwertung von Elektroaltgeräten. So sind die Hersteller verpflichtet, Elektroaltgeräte, die im Rahmen der kommunalen Sammlung bei den Bürgern abgeholt
Abfallwirtschaftsbetrieb Bergisch Gladbach -Impressum Hinweis Die Angaben in dieser Internetseite werden laufend aktualisiert. Leider kann dennoch keine Haftung übernommen werden für die Richtigkeit der Inhalte, insbesondere der Übereinstimmung mit den gültigen satzungsrechtlichen Regel
Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister XVIII. Nachtragssatzung XVIII. Nachtragssatzung XVIII. Nachtragssatzung XVIII. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Satzung über die Erhebung von Gebühren zu
Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister XIX. Nachtragssatzung XIX. Nachtragssatzung XIX. Nachtragssatzung XIX. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Satzun
32 3 Freitag,21. Dezember 2018 - ! 4 &$ - 0,&-.$. & & & -,0J J& ,!J&, 3 -$&. % ! % 0 ., ! - & .- 7C 9;D5: 36435: $3@97?3C5=H79 4;D :C &% % . - -&0 GA@ A:3@@ -743DE;3@ 35: #3@E3E7@ J J0 #;C 5:7 2F? C;767@ AEE7D %3CE;@$F E:7C-EC37 :C ;@EC;EE FCA 7C?;9E LH8 FCA ! % &4 ;@ 67C %3C=F
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Abfallentsorgung in der Stadt Bergisch Gladbach in der Fassung der XXII. Nachtragssatzung Aufgrund der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 GV NRW S.666
Öffentliche Bekanntmachung Die 10. Sitzung des Rates der Stadt Bergisch Gladbach in der neunten Wahlperiode fi ndet am Dienstag, dem 15.12.2015 um 17.00 Uhr im Ratssaal des Rathauses Bensberg, Wilhelm-Wagener-Platz 1, 51429 Bergisch Gladbach, statt. Tagesordnung Ö Öffentlicher Teil 1 Eröffnung, Be
Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister XVII. Nachtragssatzung XVII. Nachtragssatzung XVII. Nachtragssatzung XVII. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Sa
XVI. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Abfallentsorgung in der Stadt Bergisch Gladbach Abfallgebührensatzung Aufgrund der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 GV NRW
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Die 5. Sitzung des Rates der Stadt Bergisch Gladbach in der neunten Wahlperiode Die 5. Sitzung des Rates der Stadt Bergisch Gladbach in der neunten Wahlperiode Die 5. Sitzung des Rates der
0 1 Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung ........................................................................................................................................... 3 Vorbericht .............................................................................................
beladen vorfährt. Denn der Wertstoffhof wird von den Abfallgebühren der Bürgerinnen und Bürger Bergisch Gladbachs finanziert ...
„Die Restmüllgebühren bleiben in diesem Jahr stabil“, resümiert Willi Carl, Leiter des städtischen Abfallwirtschaftsbetriebes. „Und das trotz der tariflichen Lohnkostensteigerungen beim Personal und der Kosten, die durch die Inbetriebnahme des zentralen Wertstoffhofes sowie des Umbaus des Betriebsho
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