pauschal 42,00 €, diejenige für eine 240 l Biotonne 84,00 € jährlich. Auch für die Biotonne besteht der Anschluss ...
Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister XVII. Nachtragssatzung XVII. Nachtragssatzung XVII. Nachtragssatzung XVII. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Sa
395,64 120 l Biotonne 42,00 185,16 240 l Biotonne 84,00 269,16 240 l Papiertonne bis 240 l Mehrvolumen 18 ...
1 Allgemeine Vertragsbedingungen der Städtischen Max-Bruch-Musikschule in Bergisch Gladbach A Unterricht 1. Zustandekommen des Unterrichtsvertrages 1.1 Durch die schriftliche Anmeldung des Schülers der Schülerin und den Zugang der Einteilung zum Unterricht kommt zwischen den anmeldenden
Entgelte Musikschule seit 1.4.2008 jährlich monatlich 1. Aufnahmepauschale einmalig 20,- € 2. Unterricht 2.1 Elementare Musikerziehung 2.1.1 Musikwichtel 40 Min 276,00 23,00 2.1.2 Musikalische Früherziehung 50 Min 336,00 28,00 2.1.3 Musikalische Grundausbildung 60 Min 372,00 31,00 2.2 instrumental
Wirtschaftspläne 2017 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen Entwürfe 3 Inhaltsverzeichnis Wirtschaftsplan 2017 des Abwasserwerkes der Stadt Bergisch Gladbach ..................................................... 5 Wirtschaftsplan 2017 des Abfallwirtschaftsbetriebes
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Abfallentsorgung in der Stadt Bergisch Gladbach in der Fassung der XXII. Nachtragssatzung Aufgrund der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 GV NRW S.666
Entgelte Musikschule seit 1.4.2008 jährlich monatlich 1 Aufnahmepauschale einmalig 20,- € 2 Unterricht 2.1 Elementare Musikerziehung 2.1.1 Musikwichtel 40 Min 276,00 23,00 2.1.2 Musikalische Früherziehung 50 Min 336,00 28,00 2.1.3 Musikalische Grundausbildung 60 Min 372,00 31,00 2.2 Instrumentaler
Haushaltsplan 2020 I. Nachtrag Entwurf Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung ................................................................................................................. 3 Vorbericht ...........................................................................
Entgelte Musikschule seit 1.4.2008 jährlich monatlich 1 Aufnahmepauschale einmalig 20,- € 2 Unterricht 2.1 Elementare Musikerziehung 2.1.1 Musikwichtel 40 Min 276,00 23,00 2.1.2 Musikalische Früherziehung Musikwerkstatt 50 Min 336,00 28,00 2.1.3 Musikalische Grundausbildung 60 Min 372,00 31,00 2.2
Haushaltsplan 2020 I. Nachtrag Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung ................................................................................................................. 3 Vorbericht ..................................................................................
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