Natur- und Artenschutz Alle heimischen Pflanzen und Tiere stehen unter dem allgemeinen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes. Der Schutz schließt auch die Lebens- und Landschaftsräume ein. Mit der Neufassung des Landesnaturschutzgesetzes vom 15. November 2016 hat der Landtag die Gesetzgebu
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Tel. 02202 136798 oder unter www.rbk-online.de. Die einzigen Wespenarten ...
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