Direkt zur Suche und Hauptnavigation Direkt zum Inhalt
Übernehmen

Grundsätzliches zur Kostenermittlung

Begriffsbestimmung

  • Kostenschätzung
    Die Kostenschätzung nach DIN 276 dient zur überschlägigen Ermittlung der Gesamtkosten und ist die (vorläufige) Grundlage für Finanzierungsüberlegungen.
    Grundlage für die Kostenschätzung sind möglichst genaue Bedarfs-angaben (z.B. Flächen) und erste Planunterlagen (Strichskizzen).
  • Kostenberechnung
    Die Kostenberechnung nach DIN 276 ist eine rechnerische Prognose der voraussichtlichen Gesamtkosten auf der Grundlage von Entwurfsplanungen und einer differenzierten Mengenberechnung.
  • Kostenanschlag
    Der Kostenanschlag nach DIN 276 dient der genauen Ermittlung tatsächlich zu erwartender Kosten.
    Er ist eine Zusammenstellung ausgewerteter Unternehmerangebote (vergabereif oder vergeben) und wo diese noch nicht vorliegen, entsprechender Eigenberechnungen auf Grundlage der Ausführungsplanung.
  • Kostenfeststellung
    Die Kostenfeststellung nach DIN 276 dient zum Nachweis tatsächlich entstandener Kosten.

Die Art und die Detaillierung der Kostenermittlung sind abhängig vom Stand der Planung und Ausführung und den jeweils verfügbaren Informationen z.B. in Form von Zeichnungen, Berechnungen und Beschreibungen. Die Informationen über die Baumaßnahmen nehmen entsprechend dem Projektfortschritt zu, sodass auch die Genauigkeit der Kostenermittlung wächst.
Die im Folgenden aufgeführten Kostenbegriffe entsprechend der DIN 276 und der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).


Kostengenauigkeit in Abhängigkeit vom Planungsstand

Leistungsphase

Bezeichnung                                 

1

2

3

4

5

6

7

8

9

Grundlagenermittlung

Vorplanung

Entwurfsplanung

Genehmigungsplanung

Ausführungsplanung

Vorbereitung bei der Vergabe

Mitwirkung bei der Vergabe

Bauoberleitung

Objektbetreuung u. Dokumentation