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Übernehmen

Führerschein ab 17 (Begleitetes Fahren)

Entgegennahme von Führerscheinanträgen für das begleitende Fahren ab 17 Jahren.

Der Antrag wird vom Bürgerbüro geprüft und an den Rheinisch-Bergischen Kreis weitergeleitet, dort erfolgt auch die Bearbeitung. Der Rheinisch-Bergische Kreis selbst nimmt keine Anträge entgegen.

Unterlagen

Bei der Beantragung des Führerscheins ab 17 ist Folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:

  • Informationsblatt (erhältlich in der Fahrschule)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Passbild
  • Sehtestbescheinigung
  • Nachweis über Erste-Hilfe Maßnahmen
  • Formular: Zustimmung der gesetzlichen Vertreter und "Angaben und Erklärung der Begleitperson" (Anlage 1 und 2, pro Begleiter auszufüllen)
  • Ausweis(e) und Führerschein(e) des/der Begleiter(s) in Kopie (Vorder- und Rückseite)

Gebühr/Kosten

begleitetes Fahren bei bereits vorhandendem Kartenführerschein

53,40  € •

begleitetes Fahren ohne Kartenführerschein

58,40 € •

Begleiterprüfung je Begleiter

13,30 €

Formulare

Weitere Links

Letzte Aktualisierung: 04.01.2021

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