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Umtausch des EU-Kartenführerscheins

Entgegennahme von Anträgen für den Umtausch des EU-Kartenführerscheins


Wenn Sie Inhaber eines EU-Kartenführerscheines sind, ausgestellt 1999, 2000 oder 2001 müssen Sie den Umtausch bis zum 19.01.2026 beantragt haben. Anträge auf Umtausch des bisherigen Papierführerscheins in einen neuen EU-Führerschein werden auch weiterhin in den Bürgerbüros entgegengenommen. Dies gilt jedoch nur für die Jahrgänge 1953-1971 und später!

Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren sind, müssen den Führerschein erst bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. 

Der Antrag wird von einem der Bürgerbüros geprüft und an den Rheinisch-Bergischen Kreis weitergeleitet, dort erfolgt auch die Bearbeitung.

  • Der Antrag muss persönlich gestellt werden.

Wenn man im Besitz eines Führerscheines im Scheckkartenformat ist, richtet sich die Frist nach dem Ausstellungsdatum des EU-Kartenführerscheins:
Das heisst, dass Führerscheine, die nach dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, folgendermaßen umgetauscht werden können: 

- 1999-2001: bis 19.01.2026
- 2002-2004: bis 19.01.2027
- 2005-2007: bis 19.01.2028
- 2008: bis 19.01.2029
- 2009: bis 19.01.2030
- 2010: bis 19.01.2031
- 2011: bis 19.01.2032
- 2012-18.01.2013: bis 19.01.2033

Hier erhalten Sie Informationen zu den einzelnen Führerscheinklassen.

 

Unterlagen

  • Der bisherige Führerschein,
  • Personalausweis oder Reisepass,
  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild, ausschließlich in Papierform  (45 x 35 mm ohne Rand im Hochformat, ohne abgerundete Ecken, Gesicht mind. 20 mm Höhe, ohne Kopfbedeckung, nicht älter als 1/2 Jahr, heller Hintergrund).
  • Inhaber der Klasse 2 (LKW) oder der Klasse 3 (nur über 50-Jährige bei Beantragung der Klasse CE 79) müssen außerdem beifügen: Bescheinigung der ärztlichen Untersuchung, augenärztliches Gutachten.

Gebühr/Kosten

 

• Beim Bürgerbüro werden für die Umstellung des Führerscheins Verwaltungsgebühren in Höhe von 31,50 Euro erhoben.

Letzte Aktualisierung: 29.08.2025

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