Bitte beachten: Auf Grund der Corona-Pandemie, wurde für diese Dienstleistung von der Kreisverwaltung die Möglichkeit der unpersönlichen Antragstellung geschaffen! Die Unterlagen müssen dann direkt bei der Führerscheinstelle (Kreishaus Am Rübezahlwald) eingereicht werden.
Informationen und Formulare siehe: Link
Anträge auf Umtausch des bisherigen Führerscheins in einen neuen EU-Führerschein werden auch in den Bürgerbüros entgegengenommen.
Derzeit jedoch nur für die Jahrgänge 1953-1964 !
Der Antrag wird von einem der Bürgerbüros geprüft und an den Rheinisch-Bergischen Kreis weitergeleitet, dort erfolgt auch die Bearbeitung.
- Der Antrag muss persönlich in einem der Bürgerbüros gestellt werden.
- Die Bearbeitungsfrist richtet sich nach der Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei Berlin. Zur Zeit beträgt diese circa 8 Wochen.
- Der bisherige Führerschein wird einbezogen. Im Gegenzug wird dem Bürger eine Ausnahmegenehmigung ausgestellt, die nur innerhalb Deutschlands gültig ist.
Lesen Sie hier, wann Sie an der Reihe wären:
Wenn man noch im Besitz eines Papierführerscheines ist, richtet sich die Frist nach dem Geburtsjahrgängen:
- Jahrgänge 1953-1958: Umtausch bis 19.01.2022
- Jahrgänge 1959-1964: bis 19.01.2023
- Jahrgänge 1965-1970: bis 19.01.2024
- 1971 oder später: 19.01.2025
Menschen, die vor 1953 geboren sind, müssen erst bis 2033 den Umtausch vornehmen.
Wenn man bereits im Besitz eines Führerscheines im Scheckkartenformat ist, richtet sich die Frist nach dem Ausstellungsdatum des Führerscheines:
D.h. Führerscheine, die nach dem 01. Januar 1999 ausgestellt wurden, müssten wie folgt umgetauscht werden:- 1999-2001: bis 19.01.2026
- 2002-2004: bis 19.01.2027
- 2005-2007: bis 19.01.2028
- 2008: bis 19.01.2029
- 2009: bis 19.01.2030
- 2010: bis 19.01.2031
- 2011: bis 19.01.2032
- 2012-18.01.2013: bis 19.01.2033
Hier erhalten Sie Informationen zu den einzelnen Führerscheinklassen.
• Beim Bürgerbüro werden für die Umstellung des Führerscheins Verwaltungsgebühren in Höhe von 31,30 Euro erhoben. • Beim Rheinisch-Bergischen Kreis werden für die Umstellung des Führerscheins Verwaltungsgebührenin Höhe von 29,00 Euro erhoben.