Wenn Sie Inhaber eines EU-Kartenführerscheines sind, ausgestellt 1999-2001 müssen Sie den Umtausch bis zum 19.01.2026 beantragt haben und für die Ausstellungdaten 2002-2004 bis zum 19.01.2027.
Anträge auf Umtausch des bisherigen Papierführerscheins in einen neuen EU-Führerschein werden auch weiterhin in den Bürgerbüros entgegengenommen. Dies gilt jedoch nur für die Jahrgänge 1953-1971 und später!
Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren sind, müssen den Führerschein erst bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Der Antrag wird von einem der Bürgerbüros geprüft und an den Rheinisch-Bergischen Kreis weitergeleitet, dort erfolgt auch die Bearbeitung.
Falls Sie innerhalb von drei Monaten im Ausland fahren möchten, stellen Sie den Antrag bitte direkt bei der Führerscheinstelle des Rheinisch Bergischen Kreises.
Wenn man im Besitz eines Führerscheines im Scheckkartenformat ist, richtet sich die Frist nach dem Ausstellungsdatum des EU-Kartenführerscheins:
Das heisst, dass Führerscheine, die nach dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, folgendermaßen umgetauscht werden können:
- 1999-2001: bis 19.01.2026
- 2002-2004: bis 19.01.2027
- 2005-2007: bis 19.01.2028
- 2008: bis 19.01.2029
- 2009: bis 19.01.2030
- 2010: bis 19.01.2031
- 2011: bis 19.01.2032
- 2012-18.01.2013: bis 19.01.2033
Hier erhalten Sie Informationen zu den einzelnen Führerscheinklassen.