Im Gewerbezentralregister werden Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Verwaltungsentscheidungen rund um die Gewerbetätigkeit erfasst. Das Gewerbezentralregister ist also quasi das Strafregister der Gewerbetreibenden. Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister benötigen Sie unter anderem, wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe beantragen, an einer öffentlichen Ausschreibung teilnehmen möchten oder für private Bewerbungen.
Die Beantragung muss beim Hauptwohnsitz erfolgen. Der Antrag auf Erteilung eines Gewerbezentralregisterauszuges muss persönlich beim Bürgerbüro gestellt werden.Die Beantragung eines Gewerbezentralregisterauszuges für juristische Personen (z.B. eine GmbH) kann durch einen Bevollmächtigten am Wohnort des Firmensitzes beantragt werden.
Alternativ besteht seit dem 01.09.14 die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezemtralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen. Nähere Informationen und den Link zur Beantragung finden Sie hier.
Hinweis
• Die Gebühr von 13,00 Euro ist bei Antragstellung zu zahlen
Letzte Aktualisierung: 23.07.2020
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