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Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (gewerbliches Führungszeugnis)

Annahme und Weiterleitung von Anträge auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Im Gewerbezentralregister werden Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Verwaltungsentscheidungen rund um die Gewerbetätigkeit erfasst. Das Gewerbezentralregister ist also quasi das Strafregister der Gewerbetreibenden. Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister benötigen Sie unter anderem, wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe beantragen, an einer öffentlichen Ausschreibung teilnehmen möchten oder für private Bewerbungen.

 

Die Beantragung muss beim Hauptwohnsitz erfolgen. Der Antrag auf Erteilung eines Gewerbezentralregisterauszuges muss persönlich beim Bürgerbüro gestellt werden.

Die Beantragung eines Gewerbezentralregisterauszuges für juristische Personen (z.B. eine GmbH) kann durch einen Bevollmächtigten am Wohnort des Firmensitzes beantragt werden. 

 

  •  Die Auskunft wird vom Bundesamt für Justiz - Gewerbezentralregister – 53113 Bonn ausgestellt und grundsätzlich an den Antragstellern übersandt, Dauer ca. zwei Wochen.

Alternativ besteht seit dem 01.09.14 die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezemtralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen. Nähere Informationen und den Link zur Beantragung finden Sie hier.

Hinweis

Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist nicht zu verwechseln mit der Auskunft aus dem Gewerberegister!

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Handelsregisterauszug (bei einem Gewerbezentralregisterauszug für juristische Personen)

Gebühr/Kosten

• Die Gebühr von 13,00 Euro ist bei Antragstellung zu zahlen

Weitere Links

Letzte Aktualisierung: 23.07.2020

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