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Auskunft aus dem Gewerberegister

Wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird, kann auf schriftlichen Antrag eine Auskunft aus dem Gewerberegister der Stadt Bergisch Gladbach erteilt werden. Mündliche Anträge können nicht bearbeitet werden.

Die Allgemeine Ordnungsbehörde führt ein Gewerberegister, in dem alle in der Stadt gemeldeten bzw. ehemals gemeldeten Gewerbe erfasst sind. Eine Auskunft aus dem Gewerberegister können Sie nur schriftlich per Post beantragen, telefonische Auskünfte werden grundsätzlich nicht erteilt. Auskünfte aus dem Gewerberegister sind kostenpflichtig.

Auskünfte aus dem Gewerberegister erstrecken sich auf:

  • Name
  • betriebliche Anschrift
  • angezeigt Tätigkeit

Die Auskünfte dürfen nur erteilt weden, wenn der/die Antragsteller/in ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der Daten glaubhaft mache (§ 14 Abs. 8 GewO). Die Übermittlung weiterer Daten aus der Gewerbeanzeige ist nur dann zulässig, wenn die anfragende Stelle ein rechtliches Interesse, insbesondere zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen, an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft macht (z.B. durch Kopien der Vertragsunterlagen, Rechnungen, Schuldtitel, Vollstreckungstitel usw.). und kein Grund zur Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse der/der Gewerbetreibenden überwiegt.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wir keine Gewähr übernommen, da die Daten der Auskünfte dem entsprechen, was der Gewerbemeldestelle bis zum Tag der Auskunft mitgeteilt wurde. Auch sind Gewerbetreibende nicht verpflichtet, Änderungen ihrer Wohnanschrift mitzuteilen.

Hinweis

Die Auskunft aus dem Gewerberegister ist nicht zu verwechseln mit der Auskunft aus dem Gewerbezentralregister. Dieses ist zu beantragen im Bürgerbüro.

Unterlagen

Schriftlicher Antrag mit Begründung des berechtigten Interesses.

Gebühr

Die Gebühr für eine Auskunft beträgt 20,-€, auch wenn kein Gewerbebetrieb ermittelt werden konnte.