Verkehrslenkung
Die Straßenverkehrsbehörde ist unter anderem für die Anordnung von Beschilderungen und Markierungen zuständig.
Anregungen oder Beschwerden über Problemstellen im Straßenverkehr, bestehende Verkehrszeichen, Änderungswünsche, „Raser“-Strecken oder ähnliches werden hier angenommen.
Ein Antragsrecht auf ein bestimmtes Verkehrszeichen existiert jedoch nicht.