Informationen zum Winterdienst Die Pflichten der Anlieger Im Rahmen der Winterwartung müssen die Gehwege einschliesslich eventueller Bushaltestellen von den Anliegern in der für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite 1,50 m, bei schmaleren Gehwegen die gesamte Breite verkehrssicher
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Wozu Grundstückseigentümer verpflichtet sindGehwege müssen entlang der Grundstücksfront in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite (1,50 m, bei schmaleren Gehwegen die gesamte Breite) schnee- und eisfrei gehalten werden. Dies gilt auch in den Fußgängerzonen. Für das Streuen darf zur Sch
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