Wenn Sie verwitwet oder rechtskräftig geschieden sind oder ihre Lebenspartnerschaft aufgehoben wurde, können Sie Ihren Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den Sie bis zur Bestimmung des Ehenamens oder Lebenspartnerschaftsnamens geführt haben. Diese Erklärung können Sie beim Standesamt Ihres Hauptwohnsitzes abgeben, sie wird wirksam mit dem Eingang beim Standesamt Ihres Eheschließungsortes.
Entgegennahme von Anträgen auf eine öffentlich-rechtliche Namensänderung
Erklärung zum gemeinsamen Ehenamen abzugeben. Wiederannahme des Geburtsnamens Als verwitweter oder geschiedener ... Bestimmung Ihres jetzigen Ehenamens geführt haben. Die Wiederannahme können Sie beim Standesamt Ihres Wohnsitzes erklären ...
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