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1938 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 37, ausgegeben zu Bonn am 24. Juni 2002 Auf Grund - des § 7 Abs. 1 Nr. 2 und 3, des § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 und des § 12 Abs. 1 des Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetzes vom 27. September 1994 BGBl. I S. 2705 nach Anhörung der beteiligten Kreis
Abfallsatzung 70.1 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bergisch Gladbach Abfallsatzung in der Fassung der XII. Nachtragssatzung Aufgrund der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
Antrag auf Zustimmung für den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage gemäß § 13 der zurzeit gültigen Entwässerungssatzung der Stadt Bergisch Gladbach. Hiermit beantrage ich für das Grundstück in Bergisch Gladbach: entsprechend den beigefügten Plan
Satzung der Stadt Bergisch Gladbach über die Entwässerung der Grundstücke Satzung der Stadt Bergisch Gladbach über die Entwässerung der Grundstücke Satzung der Stadt Bergisch Gladbach über die Entwässerung der Grundstücke Satzung der Stadt Bergisch Gladbach über die Entwässerung der Grundstücke
34 # Freitag,21. Dezember 2018 $ ! Gut gefüllt ist das Lager bei der Boddenberg &Eichler KartoffelhandelsGmbH. Inhaber Bernhard Eichler und sein Sohn Lukas zeigen die Halle in Bergisch GladbachHand, in der laufend neue Kartoffel-Lieferungen ankommen, in verbrauchergerechten Mengen abgepackt und
NR. 295 - Freitag, 20. Dezember 2019 35 III. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Bergisch Gladbach über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage Entwässerungssatzung Aufgrund der §§ 7, 8und 9der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Entwässerung der Grundstücke 66.1 Satzung der Stadt Bergisch Gladbach über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage Entwässerungssatzung in der Fassung der VII. Nachtragssatzung. Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der
Amtsblatt der Stadt Bergisch Gladbach 3. Jahrgang · Nummer 40 · 18. Dezember 2025 Herausgeber: Stadt Bergisch Gladbach, Der Bürgermeister Redaktion: Fachbereich 9-13, Kommunikation und Marketing, Konrad-Adenauer-Platz 1, 51465 Bergisch Gladbach, Tel.: 02202 141665, E-Mail: pressebuero@stadt-g
Abfallsatzung 70.1 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bergisch Gladbach Abfallsatzung in der Fassung der XVIII. Nachtragssatzung Aufgrund der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 GV NRW, S. 666 , zulet
Meinten Sie vielleicht verbrennungsanlage vergärungsanlage beregnungsanlage vernebelungsanlagen behandlungsaufwand?
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