Die Sammlung von Restmüll erfolgt vierzehntägig über die graue Restmülltonne. Für jedes bewohnte Grundstück wird die erforderliche Zahl von Restmülltonnen nach Bedarf bereitgestellt. Ausgegangen wird in der Regel von einem Volumen von 15 Litern je Woche pro auf dem Grundstück mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldeter Person. Bei konsequenter Abfallvermeidung und -trennung ist eine Volumenreduzierung möglich. Hierzu ist ein Antrag des Grundstückseigentümers - schriftlich oder zu Protokoll beim Ab
konsequenter Abfallvermeidung und -trennung ist eine Volumenreduzierung möglich. Hierzu ist ein Antrag des Grundstückseigentümers ...
Formulare Der direkte Weg, Mitteilungen und Anträge an den Abfallwirtschaftsbetrieb zu richten sind die Online - Formulare und Formularvordrucke für Behälterbestellungen; Volumenreduzierungen für Haushalte Sperrmüllanforderung; Wunschtermin 48-Stunden Sperrmüll-Service Gewerbeab
Müllgebühren für Haushalte Die Müllgebühren für Haushalte werden zu Anfang eines Jahres durch Gebührenbescheid festgesetzt. Diesen Gebührenbescheid erhält der Grundstückseigentümer bzw. Verwalter bei Wohnungseigentümergemeinschaften. Die Gebühren werden nach Zahl, Größe und Abfuhrrhythmu
Für eine saubere Stadt Informationen zur Abfallentsorgung und Straßenreinigung in Bergisch Gladbach2 3 Vorwort Inhalt Vorwort 3 Der Wertstoffhof 4 Kontakt 5 Müll ABC 8 Abfall, A-Z Stichwortverzeichnis 17 Sperrmüll 23 Elektroaltgeräte- und Wertstoffannahmestelle 25 Schadstoffmobil 27 Werts
Abfallsatzung 70.1 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bergisch Gladbach Abfallsatzung in der Fassung der XII. Nachtragssatzung Aufgrund der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Abfallentsorgung in der Stadt Bergisch Gladbach in der Fassung der XXII. Nachtragssatzung Aufgrund der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 GV NRW S.666
Abfallentsorgung in der Stadt Bergisch Gladbach oder einer Volumenreduzierung endet die Gebührenpflicht mit dem Ende des Monats, ...
BEKANNTMACHUNG Der Bürgermeister Hundesteuersatzung der Stadt Bergisch Gladbach Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen GO NRW und der §§ 3 und 20 Abs. 2 Buchstabe b des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen KAG in den zur Zeit gültigen Fassungen, h
Amtsblatt der Stadt Bergisch Gladbach 3. Jahrgang · Nummer 40 · 18. Dezember 2025 Herausgeber: Stadt Bergisch Gladbach, Der Bürgermeister Redaktion: Fachbereich 9-13, Kommunikation und Marketing, Konrad-Adenauer-Platz 1, 51465 Bergisch Gladbach, Tel.: 02202 141665, E-Mail: pressebuero@stadt-g
Abfallsatzung 70.1 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bergisch Gladbach Abfallsatzung in der Fassung der XVIII. Nachtragssatzung Aufgrund der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 GV NRW, S. 666 , zulet
Abfallgebührensatzung 70.2 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Abfallentsorgung in der Stadt Bergisch Gladbach Abfallgebührensatzung in der Fassung der XXVI. Nachtragssatzung Aufgrund der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Leider wurden zu dem Begriff keine Seiten gefunden.
Meinten Sie vielleicht lärmreduzierung fassadenrenovierung terminreservierung?
Geben Sie Ihren Suchbegriff ein, den Anfangsbuchstaben, oder wählen Sie direkt Ihr Thema: