Die Sammlung von Restmüll erfolgt vierzehntägig über die graue Restmülltonne. Für jedes bewohnte Grundstück wird die erforderliche Zahl von Restmülltonnen nach Bedarf bereitgestellt. Ausgegangen wird in der Regel von einem Volumen von 15 Litern je Woche pro auf dem Grundstück mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldeter Person. Bei konsequenter Abfallvermeidung und -trennung ist eine Volumenreduzierung möglich. Hierzu ist ein Antrag des Grundstückseigentümers - schriftlich oder zu Protokoll beim Ab
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Einwohner oder Abgabepfl ichtige innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Veröffentlichung 05.11.2015 - 24.11.2015 ...
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Jugendamt Aufraffer 2019 Tipps für junge Leute, die ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz sind Jugendamt Stadt Bergisch Gladbach Jugendamt Stadt Bergisch Gladbach Aufraffer 2019 2020 IMPRESSUM Herausgeber: Stadt Bergisch Gladbach Fachbereich Jugend und Soziales
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