Gewerbeabfallentsorgung Nach den gesetzlichen Regelungen sind nicht nur Haushalte, sondern auch alle anderen Abfallerzeuger – die sogenannten sonstigen Herkunftsbereiche – verpflichtet, Abfälle zur Beseitigung, d. h. Restmüll, dem städtischen Abfallwirtschaftsbetrieb zur Entsorgung zu übe
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