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Abfallsatzung 70.1 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bergisch Gladbach Abfallsatzung in der Fassung der XII. Nachtragssatzung Aufgrund der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
alle bestehenden ober- und unterirdischen Entwässerungseinrichtungen, wie alle bestehenden ober- und unterirdischen Entwässerungseinrichtungen, wie alle bestehenden ober- und unterirdischen Entwässerungseinrichtungen, wie alle bestehenden ober- und unterirdischen Entwässerungseinrichtungen, wie
Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen VwVfG NRW ? Verwaltungsvollstreckungsgesetz Nordrhein-Westfalen VwVG NRW ? Verwaltungsgerichtsordnung ...
BEKANNTMACHUNG öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c die Bürgermeisterin der
Entwässerung der Grundstücke 66.1 Satzung der Stadt Bergisch Gladbach über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage Entwässerungssatzung in der Fassung der VII. Nachtragssatzung. Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der
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