Prinzipschema eines Umlegungsverfahrens Die verbleibende „Verteilungsmasse“ wird auf die bisherigen Grundeigentümer umgelegt. ...
Benachrichtigungen und Umlegungsvermerk .. § 54 Umlegungsmasse und Verteilungsmasse ...... § 55 Verteilungsmaßstab .................. ...
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