diese Satzung nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a eine ...
2006 Ministerium für Bauen und Verkehr NRW Stand: 01.04.2006 Seite 1 © In die Verantwortung der Länder und ihrer Kommunen fällt die Erhaltung des kulturellen Erbes. Der Denkmalschutz ist in NordrheinWestfalen in der Landesverfassung verankert. Wichtigste Grundlage für die praktische Arbeit ist das
diese Verordnung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn a eine ...
Diese Verordnung tritt eine Woche nach dem Tage ihrer Verkündung in Kraft und tritt mit Ablauf des 31.12.2015 außer ... diese Verordnung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn a eine ...
Verwaltungsgebührensatzung 10.4 Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bergisch Gladbach i. d. F. der III. Nachtragsssatzung Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn a ...
Rechnungsprüfungsordnung 14.1 Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Bergisch Gladbach Auf Grund des §7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen GO in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 GV NW S. 666 , zuletzt geändert durch Artikel
Stadionordnung 52.2 Satzung über die Benutzung, die Ordnung und die Verkehrssicherheit im Bereich des Stadions Bergisch Gladbach, Paffrather Straße, 51465 Bergisch Gladbach Stadionordnung Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung
Besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Baugesetzbuch 61.5 November 2005 1 Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht an Flächen nach § 25 Absatz 1 Satz 1 Ziffer 2 des Baugesetzbuchs für den Bereich des S-Bahnhofs, des Gleisdreiecks und der Trasse der dauerhaft stillgelegt
Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach BauGB 60.3 1 Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a - 135 c BauGB in der Stadt Bergisch Gladbach in der Fassung der I. Nachtragssatzung Aufgrund von § 135 c Baugesetzbuch in der Fassun
Mit der Entscheidung endet vorerst das rund einjährige Verfahren, mit dem die Kammer unter dem Vorsitz des Richters Dr. Manfred Siegmund seit Herbst 2013 beschäftigt war. Den Klägern bleibt offen, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen. Drei Anlieger hatten sich gegen das Vorhaben gewendet.
Geben Sie Ihren Suchbegriff ein, den Anfangsbuchstaben, oder wählen Sie direkt Ihr Thema: