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2006 Ministerium für Bauen und Verkehr NRW Stand: 01.04.2006 Seite 1 © In die Verantwortung der Länder und ihrer Kommunen fällt die Erhaltung des kulturellen Erbes. Der Denkmalschutz ist in NordrheinWestfalen in der Landesverfassung verankert. Wichtigste Grundlage für die praktische Arbeit ist das
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Aktionsplan Inklusion der Stadt Bergisch Gladbach Ziele Maßnahme-Empfehlungen zu Handlungsfeldern und deren Umsetzung 2013 - 2016 1 Teil 1 Ein handlungsfeldübergreifendes Ziel Ziel 1: Priorität: hoch Inklusion beginnt im Kopf: Bergisch Gladbacher sind über Inklusion informiert und ver
8 Aktionsplan Inklusion der Stadt Bergisch Gladbach Juli 2013 2 Impressum Stadt Bergisch Gladbach Fachbereich Jugend und Soziales Soziale Stadtentwicklung Michael Buhleier An der Go
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