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Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 64 BauO NRW)

Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren findet mit Ausnahme von Sonderbauten (§ 50 BauO NRW 2018) auf alle Vorhaben Anwendung, die der Baugenehmigungspflicht unterliegen

Aufstellungsverfahren

Das Aufstellungsverfahren Planungsanlass Anträge oder Anregungen zur Aufstellung eines Bebauungsplans können von Bürgerinnen bzw. Bürgern oder Investorinnen bzw. Investoren, aus den politischen Fraktionen oder aus der Verwaltung kommen. Der Planungsausschuss entscheidet letztlich darüber

Bauaufsicht

Angelegenheiten Bauen ohne erforderliche Genehmigung Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren § 64 BauO NRW 2018 Informationen ...

Vereinfachte Umlegung

Vereinfachtes Umlegungsverfahren

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50%ige Förderung privater Investitionen - Referenz: Vereinfachtes Sanierungsgebiet Stadtmitte Regionale 2010 Der Stadtentwicklungs ...