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BEKANNTMACHUNG Der Bürgermeister VI. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Bergisch Gladbach über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage Entwässerungssatzung Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassun
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