Informationen zum Winterdienst Die Pflichten der Anlieger Im Rahmen der Winterwartung müssen die Gehwege einschliesslich eventueller Bushaltestellen von den Anliegern in der für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite 1,50 m, bei schmaleren Gehwegen die gesamte Breite verkehrssicher
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