Wir leiten Sie weiter zur Übersicht des Abfallwirtschaftsbetriebes der Stadt Bergisch Gladbach
Pressespiegel Auf dieser Seite erhalten Sie eine Übersicht der Online-Berichterstattung der vergangenen fünf Tage über Themen, die einen Bezug zur Arbeit der Stadtverwaltung Bergisch Gladbach haben. Donnerstag, 26.02.2026 www.bergischgladbach.de Verkehrssiche
Informationen zum Winterdienst Die Pflichten der Anlieger Im Rahmen der Winterwartung müssen die Gehwege einschliesslich eventueller Bushaltestellen von den Anliegern in der für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite 1,50 m, bei schmaleren Gehwegen die gesamte Breite verkehrssicher
Der AWB und HAUS UND GRUND informieren: Regelungen zum Winterdienst in Bergisch Gladbach Bestehen Unklarheiten oder haben Sie Fragen zur Winterdienstpfl icht? Schreiben Sie uns an die unten stehende Adresse oder per E-Mail an mail@awb-gl.de oder info@hug-rhein-berg.de Herausgeber: Abfallwirt
Nach der geltenden Straßenreinigungssatzung sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Anliegende vieler Straßen im Stadtgebiet nicht nur verpflichtet, Gehwege und Zufahrten von Schnee und Eis zu befreien und bei Glätte zu streuen, sondern auch die uneingeschränkte Befahrbarkeit der Straß
Wozu Grundstückseigentümer verpflichtet sindGehwege müssen entlang der Grundstücksfront in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite (1,50 m, bei schmaleren Gehwegen die gesamte Breite) schnee- und eisfrei gehalten werden. Dies gilt auch in den Fußgängerzonen. Für das Streuen darf zur Sch
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