Wer eine bestehende Spielhalle übernehmen oder neu eröffnen möchte, benötigt eine Spielhallenerlaubnis. Ein Spielhallenbetrieb dient überwiegend dem Aufstellen und Betreiben von Spielgeräten, Unterhaltungsgeräten und Warenspielgeräten.
Wer in einer Spielhalle oder einer Gaststätte eigene Gewinnspielgeräte aufstellen möchte, benötigt eine Automatenaufstellerlaubnis.
Wer in einer Spielhalle oder einer Gaststätte eigene Gewinnspielgeräte aufstellen möchte, benötigt eine Geeignetheitsbescheinigung für den Aufstellort.
Formulare und Informationen Hier können Sie sich einen Überblick über sämtliche Formulare und Informationsschriften verschaffen. Navigieren Sie durch die Baumstruktur bis hin zu dem gewünschten Dokument. Ausführliche Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
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Antragstellerin Antragsteller Ort, Datum bei jur. Person im HR eintragener Name, Ort, Nr. der Eintragung Telefon Fax Amtsgericht HRB Stadt Bergisch Gladbach Allgemeine Ordnungsbehörde Konrad-Adenau
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