gefallener Schnee und entstehende Glätte nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte unverzüglich beseitigt ...
Für eine saubere Stadt Informationen zur Abfallentsorgung und Straßenreinigung in Bergisch Gladbach2 3 Vorwort Inhalt Vorwort 3 Der Wertstoffhof 4 Kontakt 5 Müll ABC 8 Abfall, A-Z Stichwortverzeichnis 17 Sperrmüll 23 Elektroaltgeräte- und Wertstoffannahmestelle 25 Schadstoffmobil 27 Werts
Der AWB und HAUS UND GRUND informieren: Regelungen zum Winterdienst in Bergisch Gladbach Bestehen Unklarheiten oder haben Sie Fragen zur Winterdienstpfl icht? Schreiben Sie uns an die unten stehende Adresse oder per E-Mail an mail@awb-gl.de oder info@hug-rhein-berg.de Herausgeber: Abfallwirt
Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister XI. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung XI. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung XI. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebu
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Bergisch Gladbach Straßenreinigungs- und Gebührensatzung in der Fassung der XV. Nachtragssatzung vom 16.12.2020 Aufgrund von § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Amtsblatt der Stadt Bergisch Gladbach 3. Jahrgang · Nummer 40 · 18. Dezember 2025 Herausgeber: Stadt Bergisch Gladbach, Der Bürgermeister Redaktion: Fachbereich 9-13, Kommunikation und Marketing, Konrad-Adenauer-Platz 1, 51465 Bergisch Gladbach, Tel.: 02202 141665, E-Mail: pressebuero@stadt-g
Straßenreinigung und Straßenreinigungsgebühren 70.3 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Bergisch Gladbach Straßenreinigungs- und Gebührensatzung in der Fassung der XX. Nachtragssatzung Aufgrund von § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nor
Straßenreinigungs- und Gebührensatzung 70.3 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Bergisch Gladbach Straßenreinigungs- und Gebührensatzung in der Fassung der XX. Nachtragssatzung Aufgrund von § 7 der Gemeindeordnung für d
Uhr Schnee und Eis unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls oder dem Entstehen der Glätte beseitigt werden. In ...
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