Schadstoffannahme Schadstoffe können jederzeit zu den Öffnungszeiten ...
Abfallsatzung 70.1 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bergisch Gladbach Abfallsatzung in der Fassung der XII. Nachtragssatzung Aufgrund der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
XI. Nachtragssatzung zur XI. Nachtragssatzung zur XI. Nachtragssatzung zur XI. Nachtragssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung Satzung über die Abfallentsorgung Satzung über die Abfallentsorgung Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bergisch Gladbach in der Stadt Bergisch Gladbach i
Amtsblatt der Stadt Bergisch Gladbach 3. Jahrgang · Nummer 40 · 18. Dezember 2025 Herausgeber: Stadt Bergisch Gladbach, Der Bürgermeister Redaktion: Fachbereich 9-13, Kommunikation und Marketing, Konrad-Adenauer-Platz 1, 51465 Bergisch Gladbach, Tel.: 02202 141665, E-Mail: pressebuero@stadt-g
Abfallsatzung 70.1 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bergisch Gladbach Abfallsatzung in der Fassung der XVIII. Nachtragssatzung Aufgrund der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 GV NRW, S. 666 , zulet
Sand (Schulstraße), entfällt. Stattdessen erfolgt die Schadstoffannahme bis 11:11 Uhr am Wertstoffhof Kippemühle. ...
Wie genau soll der Wertstoffhof aussehen?Für die Ausgestaltung des neuen Wertstoffhofes wurde bereits ein umfassendes Konzept erstellt. Dabei wurde die besondere Lage des Geländes mit dem bisherigen Gebäudebestand einer eingehenden Prüfung unterzogen. Ein besonderes Augenmerk wurde hierbei auf die V
„Damit die Bauarbeiten nach Plan beginnen können, sind ab Dienstag (14. Februar) Rodungsarbeiten notwendig, bei denen alle Bäume entlang des Stichweges zum Refrather Weg und alle Sträucher im Baufeld auf dem Grundstück entfernt werden“, erklärt Willi Carl, Geschäftsführer der EBGL GmbH, den nächsten
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