Beiträge und Gebühren Gebührenmaßstab für die Nutzung der Regenwasserkanalisation Seit dem 01. Januar 2004 ist für die Regenwassergebühr nicht mehr die verbrauchte Frischwassermenge sondern die abflusswirksame Fläche maßgeblich. Dies führt, wie von der Rechtsprechung gefordert, zu eine
Abwasserwerk der Stadt Bergisch Gladbach
Entsorgungsgebühren Vorzeitiger Eigentumswechsel Erhebungsbogen Regenwasserveranlagung ...
Aufwandsersatz für den Kanalgrundstücksanschluss Regenwasserveranlagung Gebührenbefreiung für nicht in den Kanal eingeleitete ...
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