Die Stadt kann nicht dafür Sorge tragen Sie vor jedem Starkregen zu schützen. Daher liegt es auch in Ihrer Verantwortung Maßnahmen am Gebäude bzw. Grundstück umzusetzen. Diese Vorsorgepflicht jedes Einzelnen ist sogar im Wasserhaushaltsgesetz § 5 Absatz 2 verankert. Einen 100%igen Schutz v
Gebührenreduzierung - so geht es: 1. Lassen Sie sich vor Umsetzung der geplanten Maßnahme von der Grundstücksentwässerung bezüglich Ihrer Entwässerungssituation beraten: grundstuecksentwaesserung@stadt-gl.de 2. Wenn sie sich für ein Versickerungssystem entscheiden, müssen Sie eine wasserrechtlic
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