Beiträge und Gebühren Abwassergebühren gem. § 2 ff der Beitrags- und Gebührensatzung Allgemein Trotz restriktiver Behandlung der prognostizierten Kosten, steigen die Gesamtkosten des Betriebes „Abwasserwerk“. Das Anlagevermögen des Abwasserwerkes vergrößert sich durch durchgeführte
Seite 1 von 2 Bitte wenden 20.01.2016 Entwässerungssituation im Bereich der Straßenzüge Bergisch Gladbach-Bensberg, Johann-Bendel-Straße Ferdinand-Stucker-Straße Freiheit Dariusstraße Kölner Straße bis Neuenweg, hier: Verlust der Gewässereigen
Ab dem 08.12.2017: Versand der Ablesekarten durch das Abwasserwerk der Stadt Bergisch Gladbach. Das Abwasserwerk der Stadt Bergisch Gladbach weist darauf hin, dass die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer in Bergisch Gladbach ab dem 08.12.2017 Post bekommen werden. Dabei handelt es sic
STRATEGISCHES ENTWICKLUNGSKONZEPT GRONAU 10 MASSNAHMENSTECKBRIEFE GRONAUS MITEINANDER WIRD GESTÄRKT GRONAUS GRÜN WIRD NUTZBAR FÜR ALLE AUFWERTUNG FREIFLÄCHEN AM REGENRÜCKHALTEBECKEN 1 Verbindung Richtung Zanders Innenstadt Regenbecken Kleingartenanlage Am Rodenbach Refrather Weg Am Rodenb
Gebührenreduzierung - so geht es: 1. Lassen Sie sich vor Umsetzung der geplanten Maßnahme von der Grundstücksentwässerung bezüglich Ihrer Entwässerungssituation beraten: grundstuecksentwaesserung@stadt-gl.de 2. Wenn sie sich für ein Versickerungssystem entscheiden, müssen Sie eine wasserrechtlic
1 StEK Gronau Strategisches Entwicklungskonzept StEK Gronau2 Strategisches Entwicklungskonzept Gronau Impressum Auftraggeberin Stadt Bergisch Gladbach FB 6 Stadtplanung Rathaus Bensberg Wilhelm-Wagener-Platz 51429 Bergisch Gladbach Mitarbeit: Helge Mehrtens, Stephanie Kemper, Kamila Kozak, Vero
1 StEK Gronau Strategisches Entwicklungskonzept StEK Gronau2 Strategisches Entwicklungskonzept Gronau Impressum Auftraggeberin Stadt Bergisch Gladbach FB 6 Stadtplanung Rathaus Bensberg Wilhelm-Wagener-Platz 51429 Bergisch Gladbach Mitarbeit: Helge Mehrtens, Stephanie Kemper, Kamila Kozak, Veroni
Das Abwasserwerk der Stadt bittet alle Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer, die Zählerstände der Frischwasser-, Brauchwasser- bzw. Zwischenzähler abzulesen und auf den dafür vorgesehenen Feldern der Ablesekarten einzutragen. Es wird darum gebeten die ausgefüllte Karte ausschließlich an die an
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