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Gewerbe

Gewerbeabfallentsorgung Nach den gesetzlichen Regelungen sind nicht nur Haushalte, sondern auch alle anderen Abfallerzeuger – die sogenannten sonstigen Herkunftsbereiche – verpflichtet, Abfälle zur Beseitigung, d. h. Restmüll, dem städtischen Abfallwirtschaftsbetrieb zur Entsorgung zu übe

Müllgebühren für sonstige Herkunftsbereiche

Gebühren werden immer voll kostendeckend berechnet. Eine Mitnutzung der Biotonne für Haushalte bei gemischt genutzten Grundstücken ...