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2006 Ministerium für Bauen und Verkehr NRW Stand: 01.04.2006 Seite 1 © In die Verantwortung der Länder und ihrer Kommunen fällt die Erhaltung des kulturellen Erbes. Der Denkmalschutz ist in NordrheinWestfalen in der Landesverfassung verankert. Wichtigste Grundlage für die praktische Arbeit ist das
ABFALLWIRTSCHAFTSBETRIEB der Stadt Bergisch Gladbach Amtliche Bekanntmachung über die Abschlussprüfung für das Jahr 2014 der Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Bergisch Gladbach I. Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen hat am 28.01.2016 folgenden abschließenden Vermerk erlas
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG über die Abschlussprüfung für das Jahr 2014 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Immobilienbetrieb der Stadt Bergisch Gladbach I. Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW hat folgenden Prüfungsvermerk erlassen: Abschließender Vermerk der GPA NRW Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO N
Abwasserwerk der Stadt Bergisch Gladbach Amtliche Bekanntmachung über die Abschlussprüfung für das Jahr 2014 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abwasserwerk der Stadt Bergisch Gladbach I. Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen hat am 29.09.2015 folgenden abschließenden Vermerk erlass
Amtliche Bekanntmachung über die Abschlussprüfung für das Jahr 2013 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abwasserwerk der Stadt Bergisch Gladbach I. Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen hat am 04.02.2015 folgenden abschließenden Vermerk erlassen: Abschließender Vermerk der GPA NRW Di
Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Amtliche Bekanntmachung über die Abschlussprüfung für das Jahr Amtliche Bekanntmachung über die Abschlussprüfung für das Jahr Amtliche Bekanntmachung über die Abschlussprüfung für das Jahr Amtliche Bekanntmachung über die Absch
Amtliche Bekanntmachung S a t z u n g der Stadt Bergisch Gladbach zur Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten Erhaltungssatzung für den Bereich der Gartensiedlung Gronauer Wald Der Rat der Stadt Bergisch Gladbach hat in seiner Sitzung am 16.12.2014 aufgrund des § 172 Abs. 1 Satz
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Leider mussten wir unsere jährliche Klausurtagung mit denWirtschaftsförderern der Kommunen verschieben. Aber wir sind immer inengem Kontakt miteinander und haben uns nun wieder virtuell getroffen“,berichtet Volker Suermann, Geschäftsführer der kreisweitenWirtschaftsförderung RBW. Die gemeinsame Agen
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