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Flüchtlingshilfe

Flüchtlingshilfe in Bergisch Gladbach Ansprechpartner bei der städtischen Sozialverwaltung Folgende Zuständigkeiten gelten bei direkten Anfragen: Allgemeine Flüchtlingshilfe: Frau Aldemester A – Al, K, N - 02202 14 2403 - s.aldemester@stadt-gl.de Frau Klemusch Al – Az, F, M,

Asylbewerber

Asylbewerberangelegenheiten Die Asylbewerber, die der Stadt Bergisch Gladbach zugewiesen werden, können beim Amt für Jugend und Soziales einen Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz AsylbLG stellen. Diese setzen sich zusammen aus: Ernährung Kleidung Unterkunft be