Asylbewerberangelegenheiten
Die Asylbewerber, die der Stadt Bergisch Gladbach zugewiesen werden, können beim Amt für Jugend und Soziales einen Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) stellen. Diese setzen sich zusammen aus:
- Ernährung
- Kleidung
- Unterkunft (bei Bedarf inkl. Heizung)
- Strom
- Gesundheits- und Körperpflege
- Leistungen bei Krankheit sowie Schwangerschaft und Geburt
- Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushaltes
Folgende Unterlagen sind für die Antragstellung notwendig:
- Zuweisungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg
- Personaldokumente (Aufenthaltsgestattung/Duldung)
- Evtl. Nachweise über Einkommen und Vermögen
- Evtl. Unterlagen von anderen Behörden
Die Leistungen werden als Sach- bzw. Geldleistungen erbracht. Bei Krankheit werden individuelle Krankenscheine ausgehändigt.
Die Asylbewerber werden in einer städtischen Unterkunft untergebracht, falls sie nicht über eigenen Wohnraum verfügen. Die Zuweisung in eine städtische Unterkunft erfolgt durch einen Zuweisungsbescheid. Ein Mietverhältnis wird hiermit nicht begründet! Somit ist z. B. ein Auszug jederzeit, auch ohne die Einhaltung von Kündigungsfristen, möglich. Für die Dauer der Unterbringung ist bei entsprechendem Einkommen eine Nutzungsgebühr zu entrichten. Es wird eine angemessene Unterkunft zur Verfügung gestellt, die eine einfache Lebensführung sicherstellt.
Ausländische Zuwanderer und Flüchtlinge, die sich nicht selbst unterhalten können, haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Bar- und Sachleistungen. Die Hilfegewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beschränkt sich im Wesentlichen auf die Sicherstellung des absolut notwendigen Existenzminimums.
Die zuständige Dienststelle nimmt folgende Aufgaben wahr:
- Bereitstellung einer geeigneten Unterkunft
- Vermittlung von Maßnahmen zur praktische Lebens- und Integrationshilfe
- Koordination und Beratung der am Integrationsprozess beteiligten Personen
- Mithilfe bei der freiwilligen Rückreise ins Heimatland (IOM-Antrag)
- Ausstellung von Krankenscheinen
- Zahlung der Leistungen (entweder in Sach- oder Geldleistungen)
- Leistung für Bildung und Teilhabe
- Ausstellung folgender Bescheinigungen: