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Hilfen für junge Menschen und Familien

Die Bezirkssozialarbeit nimmt auf der Basis des Kinder und Jugendhilfegesetzes/ Sozialgesetzbuch VIII eine Fülle von Aufgaben im Bereich der Hilfen für junge Menschen und Familien wahr.

Hilfe zur Erziehung

Hilfe zur Erziehung Nach §1 des Kinder- und Jugendhilfegesetz hat jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Die Beratung und Unterstützung der Erziehungsberechtigten steh