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Beratungs- und Hilfsangebote im Jugendamt

Beratungs- und Hilfsangebote für Familien und Einzelpersonen z.B. Mütter, Väter, Kinder und Jugendliche bei:

Jugendgerichtshilfe

Mitwirkung im Verfahren vor dem Jugendgericht

Auskunft über Sorgeerklärungen

Die Mutter, die mit dem Vater des Kindes bei der Geburt nicht verheiratet ist, kann vom Jugendamt eine schriftliche Bestätigung/ Auskunft verlangen, dass sie mit dem Vater des Kindes keine gemeinsame Sorgeerklärung beurkundet hat (sogenanntes Negativattest).

Adoption

Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle der Jugendämter im Rheinisch-Bergischen Kreis

Untersuchungsberechtigungsschein

Wer vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnt, muss sich vor Aufnahme dieser Beschäftigung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ärztlich untersuchen lassen. Außerdem müssen sich Minderjährige vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres einer Nachuntersuchung unterziehen. Für diese ärztlichen Untersuchungen wird ein Untersuchungsberechtigungsschein benötigt.

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Übernahme von Kosten für erzieherische Leistungen

Hilfen für junge Menschen und Familien

Die Bezirkssozialarbeit nimmt auf der Basis des Kinder und Jugendhilfegesetzes/ Sozialgesetzbuch VIII eine Fülle von Aufgaben im Bereich der Hilfen für junge Menschen und Familien wahr.

Hilfen bei Kindeswohlgefährdung

Das Jugendamt gewährt Kindern und Jugendlichen Schutz bei Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch

Kinder und Jugendliche stärken

Kinder und Jugendliche stärken Während der gesetzliche Kinder- und Jugendschutz junge Menschen durch Gesetze schützen will, zielt der erzieherische Kinder- und Jugendschutz darauf ab, Kinder und Jugendliche zu befähigen, mit sich selbst und mit anderen verantwortlich umgehen zu kö

Jugend & Familie

Jugend & Familie Bergisch Gladbach ist in vielerlei Hinsicht ...

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