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Geruchsbelästigung

Geruchsbelästigung Die Gerüche stellen in der Regel keine akute Gesundheitsgefährdung dar, jedoch geht von Ihnen eine Belästigung aus. Der Grad der Belästigung wird in der Häufigkeit der Geruchsstunden eines Jahres erfasst und entsprechend der sogenannten Geruchsimmissionsrichtlinie

Lichtimmission

Lichtimmissionen Lichtimmissionen gehören nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG zu den schädlichen Umwelteinwirkungen, wenn sie nach Art, Ausmaß und Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder für die Nachbarschaft