Kommunale Friedhöfe
Krankentransport
Gebührenmaßstab =Berechnungseinheit, z.B. m³ oder m² und Gebührensatz = Geldbetrag, der je Berechnungseinheit zu zahlen ist ...
Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen Werden bei Veranstaltungen öffentliche Flächen so in Anspruch genommen, dass sie nicht mehr dem normalen Verkehrs- oder Fortbewegungszweck dienen oder ist eine Teil- Sperrung von öffentlichen Flächen erforderlich, so ist eine Erlaubnis nach
Friedhofsverwaltung Aktueller Hinweis: Aufgrund von notwendigen Arbeiten, sind die Toiletten in der Trauerhalle auf dem Friedhof in Herkenrath derzeit nicht nutzbar. Aktueller Hinweis: Aufgrund der anstehenden Frostperiode, werden die Wasserstellen auf den städtischen Friedhöfen ab dem
abflusswirksame Fläche . Ermittlung des Gebührensatzes: Gebührensatz = Gesamtkosten je Kostenträger Maßstabseinheit m³ bzw ... Maßstabseinheit = Gebührensatz Was sind die ...
Alle Bekanntmachungen aus dem Jahr 2023 Die folgenden Texte sind in den Regionalteilen der Bergischen Landeszeitung und des Kölner Stadt-Anzeigers bzw. ab dem 01.04.2023 im Amtsblatt rechtsverbindlich veröffentlicht worden. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass manche PDF-Reader die Datei
Gewerbeabfallentsorgung Nach den gesetzlichen Regelungen sind nicht nur Haushalte, sondern auch alle anderen Abfallerzeuger – die sogenannten sonstigen Herkunftsbereiche – verpflichtet, Abfälle zur Beseitigung, d. h. Restmüll, dem städtischen Abfallwirtschaftsbetrieb zur Entsorgung zu übe
Elternbeiträge Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern Nach dem Kinderbildungsgesetz KiBiz werden für den Besuch einer Kindertagesstätte landeseinheitlich monatlich öffentlich-rechtliche Beiträge erhoben bis zum 31.07.2006 . Seit 01.08.2006 gilt die Satzung der St
Beiträge und Gebühren Benutzungsgebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen gem. § 3 der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung Die Benutzungsgebühr beträgt für die Entsorgung von 2025 2026 abflusslosen Gruben
Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister XVIII. Nachtragssatzung XVIII. Nachtragssatzung XVIII. Nachtragssatzung XVIII. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Satzung über die Erhebung von Gebühren zu
Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister XI. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung XI. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung XI. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebu
XVII. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung der XVII. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung der XVII. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung der XVII. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung der Sta
Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Bergisch Gladbach für städtische Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Bergisch Gladbach für städtische Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Bergisch Gladbach für städtische
NR. 297 - Samstag Sonntag, 22. 23. Dezember 2018 45 Der Bürgermeister II. Nachtragsatzung zur Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben Aufgrund der §§ 7, 8und 9der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen GO NRW in d
32 3 Freitag,21. Dezember 2018 - ! 4 &$ - 0,&-.$. & & & -,0J J& ,!J&, 3 -$&. % ! % 0 ., ! - & .- 7C 9;D5: 36435: $3@97?3C5=H79 4;D :C &% % . - -&0 GA@ A:3@@ -743DE;3@ 35: #3@E3E7@ J J0 #;C 5:7 2F? C;767@ AEE7D %3CE;@$F E:7C-EC37 :C ;@EC;EE FCA 7C?;9E LH8 FCA ! % &4 ;@ 67C %3C=F
34 # Freitag,21. Dezember 2018 $ ! Gut gefüllt ist das Lager bei der Boddenberg &Eichler KartoffelhandelsGmbH. Inhaber Bernhard Eichler und sein Sohn Lukas zeigen die Halle in Bergisch GladbachHand, in der laufend neue Kartoffel-Lieferungen ankommen, in verbrauchergerechten Mengen abgepackt und
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Abfallentsorgung in der Stadt Bergisch Gladbach in der Fassung der XXII. Nachtragssatzung Aufgrund der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 GV NRW S.666
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