Verspätung! Welche Ansprüche habe ich? Die Stadtverkehrsgesellschaft informiert: Einheitliche Kostenerstattung bei Verspätungen über 20 Minuten Seit dem 1. Januar 2010 gilt für alle Nahverkehrskunden in NRW die Mobilitätsgarantie. Mit dieser soll erreicht werden, dass Fahrgäste von Bus u
Einheitliche Kostenerstattung bei Verspätungen über 20 Minuten Seit dem L Januar 2010 gilt für alle Nahverkehrskunden in NRW die Mobilitätsgarantie. Mit dieser soll erreicht werden, dass Fahrgäste von Bus und gãhn ¡e¡ einerAbfahrûsverspätung von mehr als 20 Minuten und bei gleichzeitig fehlenden Fa
nehmen wollen, können ab 1. Juli nicht mehr nur auf Fernverkehrszüge (hier gelten keine Erstattungs-Obergrenzen) oder Taxis ...
Den meisten Fahrgästen sind die Mobilitätsgarantie und die daraus resultierenden Ansprüche noch nicht bekannt; die SVB gibt deshalb hier einen Überblick über die wesentlichen Inhalte dieser Gewährleistung. Wer informiert ist, kann im Verspätungsfall schnell reagieren und damit ohne größere Verzögeru
Geben Sie Ihren Suchbegriff ein, den Anfangsbuchstaben, oder wählen Sie direkt Ihr Thema: