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Gewässerschutz

Gewässerschutz Die Zuständigkeit für die Fließgewässer im Stadtgebiet obliegt dem Rheinisch-Bergischen Kreis als Untere Wasserbehörde. Sie entscheidet ob und in welchem Umfang in den Wasserhaushalt eingegriffen werden darf. Die Stadt Bergisch Gladbach ist an den Wasserve

07 Die Gewässerschutzbeauftragte und ihre Aufgaben

Gewässer Die Gewässerschutzbeauftragte und ihre Aufgaben Wichtige Ziele und Aufgaben des Abwasserwerks der Stadt Bergisch Gladbach sind: Die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung und –reinigung, sowie den Erhalt der öffentlichen Kanalisation und der Kläranlage zu sichern, die Gewässe