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Grundsicherung - SGB XII

Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII. Buch SGB XII Hinweis: Die telefonische Erreichbarkeit besteht montags und donnerstags in der Zeit von 09.00 – 12.00 Uhr. Persönliche Vorsprachen z.B. zur Aufnahme von Neuanträgen sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Unterlagen können

Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Buch

ab Vollendung des 15. Lebensjahres bis 65 Jahre. Als erwerbsfähig gilt dabei, wer mindestens 3 Stunden täglich arbeiten ...